Ostern, *Feier*-Tage und das Frankfurter Ordnungsamt
Mittwoch, 13. April 2011, 07:57 Uhr | roberto@vasquez-angel.de |Das Frankfurter Orndnungsamt nimmt Ostern dieses Jahr wirklich ernst!
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau FR Online: “Kein Spaß: Tanzverbot für Osterhasen” wurden einige frankfurter Clubbesitzer (u.a. Mattias Morgenstern, Besitzer des “Tanzhaus West” und Rudi Link, Geschäftsführer vom “Sinkkasten”) vom Ordnungsamt angeschrieben und auf ein hessisches Gesetz (von 1952) hingewiesen, dass Tanzveranstaltungen:
- ab Gründonnerstag um 04:00, bis Samstagnacht um 24:00 Uhr, und
- ab Ostersonntag um 04:00 Uhr bis Ostermontag um 12:00 Uhr
verbietet. Das Ordnungsamt hätte die Clubs angeschrieben, bei denen es bekannt wäre, dass sie Veranstaltungen Ostern angesagt hätten.
Den Clubbesitzern droht ein Bußgeld in nicht genannter Höhe, sollten sie kontrolliert werden und gegen das Gesetz verstoßen.
In diesen Sinne: Schöne Feier-Tage!